Barriere melden

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:

Land Baden-Württemberg,
vertreten durch das

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Thouretstraße 6 (Postquartier)
70173 Stuttgart

0711 279-0
0711 279-2810
poststelle@km.kv.bwl.de

    Barriere melden

    Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere
    Websites und mobilen Anwendungen so barrierefrei wie möglich zugänglich zu machen.

    Sie möchten eine Barriere melden?

    Sollte Ihnen eine Barriere auffallen freuen wir uns über Ihren Hinweis über das folgende Kontaktformular.

    Bitte nutzen Sie dieses Formular ausschließlich, um Barrieren auf dieser Webpräsenz zu melden.

    Für sämtliche anderen Anfragen nutzen Sie bitte unsere anderen Kontaktmöglichkeiten.

    Wie ist das weitere Vorgehen?

    Bitte füllen Sie das Formular „Barriere melden“ aus. Bitte geben Sie uns auch zwingend die Seite an und beschreiben uns mit kurzen Worten die Barriere. Ihre Meldung wird an den zuständigen Ansprechpartner dieser Seite weitergeleitet. Sie werden, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, über den aktuellen Stand informiert.


    Felder mit einem Stern sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.






    Bitte geben Sie hier die Webadresse (URL) der Seite an, auf welcher sich die Barriere befindet. Dazu können Sie die Adresszeile der URL aus ihrem Browserfenster kopieren und in das untenstehende Feld einfügen. Um die Adresszeile zu kopieren, nutzen Sie bitte die rechte Maustaste und wählen kopieren aus oder die Tastenkürzel STRG+C für Kopieren und STRG+V für Einfügen.


    Bitte beschreiben Sie im untenstehenden Feld Ihr Anliegen zu den nicht barrierefreien Inhalten. Bei technischen Problemen helfen uns genaue Angaben zum verwendeten Endgerät, Browser und Betriebssystem sowie zur Display-Auflösung.

    Durchsetzungsverfahren

    Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und/oder die Agentur von morgen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

    Falls wir nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antworten, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den/die kommunalen Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

    Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

    Landes-Behindertenbeauftragte
    Else-Josenhans-Straße 6
    70173 Stuttgart

    0711 279-3366
    Poststelle@bfbmb.bwl.de

    Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

    Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.